Zwei haben sich entschieden, zu heiraten. In unserem
Beispiel sollen sie Katja und Felix heißen.
Katja wünscht sich eine "Weiße Hochzeit",
die es nur in der Kirche gibt.
Felix hat Widerworte. Er ist seit seiner Konfirmation
nicht mehr in der Kirche gewesen,
höchstens mal in Italien - zum Besichtigen.
Und dann: "Wie geht das überhaupt, kirchliche
Trauung, gibt es da Bedingungen, kostet das etwa was?"
Da ist Katja überfragt.
Doch ein freundliches Paar, das kirchlich getraut
wurde, weiß Bescheid:
Die Kirche freut sich über jedes Paar, das
die Trauung wünscht,
und kosten tut es auch nichts.
Gebühren werden in der "Heimatgemeinde"
in der Regel nicht erhoben.
Wünscht man allerdings eine Kirche, an der
man nicht zu hause ist, wird man um eine Spende für die Gastgemeinde
gebeten.
In der Regel werden mindestens 200 € für
Küster, Organist und Kirche erwartet.
Katja und Felix sind evangelisch-lutherisch
Da Katja und Felix getauft und konfirmiert,
da beide nicht aus der Kirche ausgetreten sind,
steht einer kirchlichen Hochzeit an St. Johannis
nichts im Wege.
Wäre Felix einst aus der Kirche ausgetreten,
so könnte er jetzt wieder eintreten.
Das geht in der Regel problemlos im zuständigen
Pfarramt.
Katja und Felix gehören verschieden Konfessionen an
Angenommen Felix gehörte nicht zu einer evangelischen
Landeskirche, sondern zu einer anderen evangelischen Kirche,
z.B. einer Freikirche, so kann die kirchliche
Trauung ebenfalls ohne weitere Bedingungen wie oben beschrieben vollzogen
werden.
Ist Felix katholisch, sollte er sich, wie es
in der katholischen Kirche vorgeschrieben ist, von dem zuständigen
Pfarrer eine "Dispens",
eine schriftliche Genehmigung, für die Trauung
in einer evangelischen Kirche erwirken.
Felix muss dann nämlich durch seine Kirche
von der sogenannten Formpflicht zur katholischen Ehe befreit werden.
Felix läßt sich taufen
Nun stammt Felix aber aus einer nichtchristlichen
Familie. Er ist nicht getauft und weiß noch nicht viel vom chrislichen
Glauben.
Wünscht er es, so kann er sich von der Pastorin
bzw. dem Pastor seiner Heimatgemeinde in einer Reihe von Gesprächen
auf die Taufe vorbereiten lassen.
Ein erwachsener Täufling soll schließlich
wissen, wozu er "Ja" sagt.
Nach der Taufe ist er - ebenso wie Katja - vollgülitges
Mitglied der Kirche.